AGB

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Unsere AGB

Anmelde- / Teilnahmebedingungen


Stand: 26. Sep.  2023


Veranstalter


Wildnisschule Odenwald, Einzelunternehmer Stevan Bonitz, Leipziger Str. 22, 64372 Ober- Ramstadt

 

§ 1 Datenschutz


Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.


§2  Anmeldung, Gesundheit & Eigenverantwortung


Die Anmeldung/ Buchung erfolgt schriftlich über das Buchungsformular der Homepage. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert. Nach Bestätigung der Anmeldung durch die Wildnisschule Odenwald kommt ein gültiger Vertrag zustande. 


Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an dem jeweiligen Kurs teilnehmen zu können. Er ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Kursen der Wildnisschule trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen kann. Er verpflichtet sich, alle von den Mitarbeitern der Wildnisschule, sowie deren Weisungsberechtigten und Erfüllungsgehilfen, gegebenen Hinweise zu beachten.


§3Leistung


Die Ausbildung, Weiterbildung, Seminar, Exkurs, Infotag wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Er erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten und werden gesondert ausgewiesen. Der Umfang der Veranstaltungsleistungen bestimmt sich nach dem Inhalt der Anmeldebestätigung und nach der Veranstaltungsbeschreibung.


Geringfügige Änderungen der Leistung; das betrifft die Änderung des Veranstaltungsortes, Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, Änderung des Veranstaltungsleiters, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel bleiben vorbehalten. Die Wildnisschule Odenwald wird den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der Änderung oder Abweichung von der Veranstaltungsleistung informieren.

 

§4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)


Sie können lhre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Wildnisschule Odenwald, Stevan Bonitz, Leipziger Str. 22 in 64372 Ober- Ramstadt, info@wildnisschuleodenwald.de, Tel. 0174 5136078. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie lhr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Rücktrittsbedingungen zu entnehmen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§5 Zahlungen


  1. Mit der Buchungsbestätigung bekommt der Kunde eine Rechnung. Die Rechnung ist zum vereinbarten Zeitpunkt vor der Veranstaltung zu begleichen. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten der Veranstaltung sind zu beachten und zu folgen.
    1. 1 Ratenzahlung sind nach Absprache möglich. Sollte es zum Verzug der Raten kommen ist die gesamte Restsumme sofort fällig.
  2. Der Kunde erhält nach der Durchführung der Veranstaltung eine Rechnung. Die Rechnung ist zum genannten Zeitraum ohne Abzüge zu begleichen.

 

§6 Stornokosten, Rücktritt, Teilnehmerwechsel


Der Rücktritt von einer Veranstaltung ist schriftlich zu erklären. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keine Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde von der Veranstaltung zurück oder wird zur Veranstaltung nicht erschienen, so ist die Wildnisschule berechtigt, von dem Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorbereitungen und seine Aufwendungen zu verlangen, welche sich wie folgt aufteilen:


(Stornokosten für Tagesveranstaltungen und Wildnis Basiskurs, Gerben, Messerbau, Scout Lehrgang)


Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos inkl. Anzahlung

Bis 3 Monate vor Kursbeginn: 100% der Anzahlung

Bis 2 Monate vor Kursbeginn: 30 % der Seminargebühr

Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 75 % der Seminargebühr

Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Seminargebühr



Für unsere Lehrgänge „Wildnispädagogik 1“, „Wildnispädagogik 2“, „Wildnisführer Ausbildung“ und „Scout Ausbildung“ sowie die Veranstaltungen, die speziell für Firmen ausgelegt sind, gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen, siehe hier:


Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos inkl. Anzahlung

Bis 6 Monate vor Kursbeginn: 100% der Anzahlung

Bis 3 Monate vor Kursbeginn: 30 % der Seminargebühr

Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 75 % der Seminargebühr

Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Seminargebühr


Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

 Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Veranstaltungserfordernisse nicht genügt oder wenn notwendige Voraussetzungen nicht gegeben sind.

 

§7 Absage durch den Veranstalter


Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens eine Woche vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet bzw. muss dieser nicht geleistet werden. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf. Für Gegenstände die in die Workshops und Schulungsveranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung.


§8 Ausschluss des Teilnehmers*


Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

 

§9 Mitwirkungspflicht


Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht bei der Gruppenbegleitperson. Die Wildnisschule Odenwald ist für die Umsetzung des vereinbarten Programms verantwortlich. Darüberhinausgehende Aufsichtspflichten bedürfen einer vorherigen Absprache. Den Anweisungen des Trainers, Teamer & Referenten ist Folge zu leisten.

 

§10 Haftung


Die Teamer, Leiter, Trainer, Lehrer der Wildnisschule Odenwald haften für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung. Der Leistungserbringer haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein fahrlässiges Verschulden des Trainers zurückzuführen sind. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Leistungserbringer Haftet für die nicht eingehaltenen Regeln und Absprachen, der mit dem Leistungserbringer und den Schülern vereinbart wurden. Die Wildnisschule Odenwald haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte wertvolle und elektronische Gegenstände der Teilnehmer. Wir bitten die Teilnehmer, wertvolle und elektronische Gegenstände nicht zu unserer Veranstaltung mitzunehmen.


§ 11 Haftung der Teilnehmer


Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die dem Teilnehmer für die Dauer des Angebotes leihweise überlassen wurden. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an uns, deren Verursachung volljährigen Teilnehmern obliegt, indem sie sich nicht an die Verhaltensmaßregeln halten, die vom Veranstalter bei Beginn des Kurses bekanntgegeben werden, werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.

 

§12 Rücktrittsversicherung


Die Veranstaltungspreisenthalten keine Rücktrittskostenversicherung. Es wird empfohlen, eine derartige Versicherung abzuschließen sowie das Risiko der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken

 

§ 13 Urheberrecht, Bildrecht


Die Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial, das von der Wildnisschule Odenwald während der Veranstaltung produziert wird (Fotos, Videos, Tonmitschnitte), werden vom Teilnehmer auf den Veranstalter übertragen. Produziertes Material darf vom Veranstalter zur Illustration und zu Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Tonmaterial ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind abgegolten. 

 

Widerspruch gegen die Bildrechte

 

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit sich gegen die Bildrechte des Veranstalters während des Anmeldeprozesses auszusprechen.

 

§14 Schlussbestimmungen


Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.


 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.